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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.02.2009
20 CS 08.3419 -

Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit ist vorerst rechtmäßig

Blauzungenkrankheit verbreitet sich schnell

Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für rechtmäßig befunden.

Seit 2008 wird in Deutschland gegen die sog. Blauzungenkrankheit, eine durch Insekten übertragene Tierkrankheit geimpft, die insbesondere bei Rindern, Schafen und Ziegen auftritt und tödlich verlaufen kann. Die Impfstoffe sind zwar noch nicht vom Friedrich-Löffler-Institut oder Paul-Ehrlich-Institut zugelassen, aber in Anbetracht der Ansteckungsgefahr vom Bundeslandwirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung vorläufig erlaubt. Einige Tierhalter haben allerdings Bedenken, ihre Tiere impfen zu lassen. Ihrer Ansicht nach ist weder ein bestimmtes Virus als Erreger der Blauzungenkrankheit nachgewiesen, noch die Wirksamkeit und Unschädlichkeit der Impfpräparate.

Sachverhalt

Durch Allgemeinverfügung vom 27. Mai 2008 ordnete die zuständige Kreisverwaltungsbehörde des Antragsgegners unter anderem an, dass Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis 31. August 2008 ihre Tiere von einem Tierarzt gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen müssen. Die Impfpflicht bestehe für alle Rinder, Schafe und Ziegen, die am 1. Juni 2008 älter als drei Monate seien. Unter Vorbehalt des Widerrufs seien von der Impfpflicht ausgenommen Rinder, die im Stalle zu Mastzwecken gehalten würden, Rinder, Schafe und Ziegen, die innerhalb der nächsten vier Wochen nach der Bestandsimpfung geschlachtet würden, sowie Besamungs- oder Prüfbullen. Dies gelte nicht für Deckbullen im Herdeneinsatz.

Impfpflicht vorläufig rechtmäßig

Mit Beschluss vom 11.2.2008 bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Impfung. Die Blauzungenkrankheit habe sich in Deutschland 2007 mit 20 623 gemeldeten Fällen schnell ausgebreitet und sei 2008 vor allem bei Tieren ohne oder ohne vollständigen Impfschutz aufgetreten. Eine Studie des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Löffler-Institut habe ergeben, dass die Impfstoffe gut vertragen werden und keine über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktionen hervorrufen. Die Fortsetzung der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit sei vorgesehen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2009
Quelle: ra-online (pt)

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Dokument-Nr.: 7504 Dokument-Nr. 7504

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