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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.02.2009
- 20 CS 08.3419 -
Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit ist vorerst rechtmäßig
Blauzungenkrankheit verbreitet sich schnell
Die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für rechtmäßig befunden.
Seit 2008 wird in Deutschland gegen die sog.
Sachverhalt
Durch Allgemeinverfügung vom 27. Mai 2008 ordnete die zuständige Kreisverwaltungsbehörde des Antragsgegners unter anderem an, dass Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen in der Zeit vom 1. Juni 2008 bis 31. August 2008 ihre Tiere von einem Tierarzt gegen die
Impfpflicht vorläufig rechtmäßig
Mit Beschluss vom 11.2.2008 bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7504
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