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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.04.2019
- 21 B 18.32459 -
Syrischen Flüchtlingen droht allein wegen Entziehung vom Militärdienst bei Rückkehr nach Syrien keine Verfolgung
Aufenthaltsrecht bleibt jedoch wegen subsidiärer Schutzberechtigung bestehen
Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass einem männlichen Syrer im militärdienstpflichtigen Alter (18 - 42 Jahre) bei einer unterstellten Rückkehr in seine Heimat nicht allein deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine flüchtlingsrelevante Verfolgung droht, weil er sich dem Militärdienst entzogen hat.
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung der veränderten Lage in
Erlass gewährt Amnestie für syrischen Männern wegen Entziehung vom Militärdienst
Nach den aktuellen Erkenntnissen hat sich das syrische Herrschaftssystem stabilisiert. Insbesondere ist der militärische Konflikt in
Aufenthaltsrecht bleibt wegen subsidiärer Schutzberechtigung bestehen
Das Urteil bedeutet für den Kläger nicht, dass er derzeit nach
Keine Revision zugelassen
Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils, das in den nächsten Wochen erwartet wird, Beschwerde eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2019
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27308
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