Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 09.09.2008
- 22 BV 06.3313 -
Gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer Bordellbar
Kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse ist nicht grundsätzlich sittenwidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Betrieb einer „Anbahnungsgaststätte“ in einem Bordell zu erteilen ist.
Die Geschäftsführerin eines Bordells begehrte die gaststättenrechtliche Erlaubnis zum Ausschank von Getränken für einen Barbetrieb im Eingangsbereich. Die Bar dient der Anbahnung der Kontakte zwischen Freiern und Prostituierten und ist ausschließlich (potentiellen) erwachsenen Freiern zugänglich. Die Beklagte hatte den Antrag der Klägerin mit der Begründung abgelehnt, dass ein Gastwirt, der in seinen Betriebsräumen Anbahnungshandlungen von Prostituierten dulde bzw. sogar aktiv fördere, der Unsittlichkeit Vorschub leiste. Damit besitze die Klägerin nicht die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit.
Erzielung von Einkünften aus geschlechtsbezogenem Verhalten nicht sittenwidrig
Wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Augsburg vertritt der BayVGH die Auffassung, der Klägerin könne nicht entgegengehalten werden, dass sie mit ihrem Barbetrieb in einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 16.09.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6698
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6698
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.