Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.09.2021
- 25 NE 21.2226 -
Corona: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt vorläufig bayerische 3G-Regelung
Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geeignet, erforderlich und angemessen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die sogenannte 3G-Regelung in Bayern als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und einen gegen die entsprechende Vorschrift gerichteten Eilantrag einer Antragstellerin aus dem Raum München abgelehnt.
§ 3 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung macht den Zutritt zu bestimmten Innenräumen (z.B. von Sport-, Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Gaststätten oder Betrieben für körpernahe Dienstleistungen) davon abhängig, dass die betroffene Person im Hinblick auf das Corona-Virus geimpft, genesen oder negativ getestet ist.
Normenkontrolleilverfahren
Dadurch sah die Antragstellerin ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, ihre allgemeine Handlungsfreiheit und den allgemeinen Gleichbehandlungssatz verletzt und hat deshalb in einem Normenkontrolleilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung dieser Regelung beantragt.
Eingriffe in die Freiheitsrechte der Betroffenen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geeignet, erforderlich und angemessen
Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 25. Senat hat den Antrag abgelehnt. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2021
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30822
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30822
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.