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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.11.2010
- 7 ZB 10.2121 -
Bayerischer VGH: Rundfunkgeräte in Krankenhäusern gebührenfrei
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht geht auf selbständiges Kommunalunternehmen über
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Antrag Rundfunkempfangsgeräte, die in Krankenhäusern für die Patienten bereitgehalten werden, aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Voraussetzung ist, dass das Krankenhaus gemeinnützig betrieben wird.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein niederbayerischer Landkreis ein bislang in eigener Regie geführtes
Bayerische Rundfunk verlangt Nachzahlung von Rundfunkgebühren
Der Bayerische Rundfunk war der Auffassung, dass die Rundfunkgebührenbefreiung mit dem Übergang des Krankenhauses vom Landkreis auf das selbständige Kommunalunternehmen erloschen sei und verlangte vom
VG Regensburg hebt Gebührenbescheid auf
Das Verwaltungsgericht Regensburg gab der Klage des Krankenhauses statt und hob den Gebührenbescheid auf. Das hiergegen von der Rundfunkanstalt eingelegte Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht bleibt erhalten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führte unter anderem aus, dass die ehemals dem Landkreis gewährte Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten bleibe und auf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
- Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 16.06.2010
[Aktenzeichen: RN 3 K 09.1383]
- Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen
(Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 19.12.2006
[Aktenzeichen: 10 LC 73/05]) - Lebensmitteldiscounter: Keine Rundfunkgebührenpflicht bei Verkauf von Empfangsgeräten
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2005
[Aktenzeichen: 27 K 3798/04, 27 K 1454/05 und 27 K 1172/05 ])
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Dokument-Nr. 10607
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