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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.09.2006
- 8 A 05.40032 -
Klage von Flughafenanrainern gegen Nachtflugregelung des Flughafens München abgewiesen
Prognosegutachten über Entwicklung des Nachtflugbedarfs nicht zu beanstanden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen von Flughafenanrainern und Anrainergemeinden abgewiesen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. April 2005 den Rechtsstreit hinsichtlich des bis zum Jahr 2010 prognostizierten Nachtflugbedarfs an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen hatte, hat dieser am 26. September 2006 erneut über die Nachtflugregelung für den Flughafen München verhandelt.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren insbesondere mehrere Prognosegutachten über die Entwicklung des Nachtflugbedarfs. Der Senat ist nach eingehender Prüfung der Gutachten zu der Auffassung gelangt, der von der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - der Nachtflugregelung zu Grunde gelegte Bedarf sei in nicht zu beanstandender Weise ermittelt worden. Die Klagen hätten deshalb erfolglos bleiben müssen.
Trotz Zurückweisung der gegen die Lärmschutzkriterien der Nachtflugregelung gerichteten Angriffe bereits durch das Bundesverwaltungsgericht hatten die Kläger Lärmschutzfragen erneut zum Gegenstand ihrer Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof gemacht. Der Senat war jedoch insoweit der Ansicht, dass - abgesehen von Bedenken gegen die nochmalige Erörterung bereits abschließend geprüfter Fragen - der von den Klägern behaupteten Änderung der Rechtsprechung in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Berlin-Schönefeld schon aus tatsächlichen Gründen keine Relevanz für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 28.09.2006
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Dokument-Nr. 3113
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