wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.08.2009
8 ZB 09.1618 -

Bauverbot gilt auch in nicht förmlichen Überschwemmungsgebieten

Funktion der Gebiets als Rückhalteflächen soll lange erhalten werden

Auch in (noch) nicht förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten gilt ein Bauverbot für Einzelbauvorhaben und für die Ausweisung von Bauflächen, z.B. durch gemeindliche Bauleitpläne. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Eigentümer von bislang unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Bereich kurz vor der Mündung der Schwarzen Laber in die Donau hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Für behördlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete ergibt sich das Verbot der Neuausweisung von Bauflächen unmittelbar aus dem Gesetz (§ 31 b Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz).

Abweichen von Verbot nur im Einzelfall möglich

Auch für nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete leitet der Verwaltungsgerichtshof ein solches Verbot aus der Verpflichtung ab, die Funktion dieser Gebiete als Rückhalteflächen dauerhaft zu erhalten. Auf eine förmliche Festsetzung durch die zuständigen Behörden kommt es dabei nicht an. Von diesem Verbot kann nur in besonderen Einzelfällen abgewichen werden. Bei einer solchen Ausnahme müsste der Verursacher dann aber entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vornehmen, z.B. neue Rückhalteflächen an geeigneter anderer Stelle herstellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baugenehmigung | Bauleitplanung | Grundstück | Überschwemmung | Überflutung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8451 Dokument-Nr. 8451

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss8451

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?