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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2010
- 8 ZB 10.1109 -
Zustimmung zur Widmung eines Privatwegs in einen Eigentümerweg auch noch nach 15 Jahren bindend
Einwilligung in Widmung ist öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die grundsätzlich nicht widerrufen werden kann
Beantragen ein Bauträger und die Miteigentümer einer Wohnanlage bei der Gemeinde einen Privatweg unwiderruflich in einen Eigentümerweg umzuwidmen, ist diese Widmung auch dann bindend, wenn die Gemeinde die Widmung tatsächlich erst 15 Jahre später vornimmt. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls sind
Gegen die Widmung gerichtete Klage der Eigentümer bleibt erfolglos
Ihre gegen die Widmung gerichtete Klage haben sowohl das Verwaltungsgericht als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Die
Zustimmung hätte nur durch alle Miteigentümer gemeinschaftlich widerrufen werden können
Im Übrigen hätten im vorliegenden Fall nur alle Miteigentümer gemeinschaftlich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 10149
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