wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27.09.2010
11 CE 10.2250 -

Bayerischer VGH: Führerscheinprüfung kann nicht von Großstadt in ländliche Gegend verlegt werden

Wer in einer Großstadt lebt, sollte auch unter Bedingungen einer Großstadt seine Fahrprüfung ablegen

Ein Fahrerlaubnisbewerber sollte seine Führerscheinprüfung in der Umgegend ablegen, in der der Schwerpunkt seiner künftigen Verkehrsteilnahme liegt. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und lehnte eine Ausnahmegenehmigung eines Führerscheinanwärters ab.

Die praktische Prüfung zum Erwerb einer Fahrerlaubnis muss der Prüfling in aller Regel an seinem Wohn-, Ausbildungs- oder Arbeitsort ablegen. Für ein Ausweichen auf andere Prüfungsorte bestehen hohe Hürden.

Fahrschüler möchte Prüfung in ländlicher Gegend ablegen

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Autofahrer aus München zusätzlich zu seinem PKW-Führerschein noch die Motorrad-Fahrerlaubnis erwerben. Die Ausbildung sollte im Rahmen eines Kompaktkurses bei einer auf Motorräder spezialisierten Fahrschule in einer ländlichen Gegend in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Dort hätte nach den Vorstellungen des Motorrad-Fans auch der amtliche Prüfer die praktische Prüfung abnehmen sollen. Die Fahrerlaubnisbehörde verweigerte aber die Genehmigung zur Ablegung der Prüfung am auswärtigen Prüfungsort. Der Betroffene wollte daraufhin eine Ausnahmegenehmigung auf dem Rechtsweg erstreiten. Vor dem Verwaltungsgericht München scheiterte er jedoch genauso wie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Kompaktkurs kein Grund für Ausnahmeregelung

Der Verwaltungsgerichtshof hält es für sinnvoll, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber in der Nähe des Schwerpunkts seiner künftigen Verkehrsteilnahme geprüft wird. Die Prüfung solle unter den Bedingungen stattfinden, mit denen der Prüfling auch später konfrontiert werde. Dies seien aber bei einem in der Großstadt wohnenden Prüfling typischerweise die spezifischen Erscheinungsformen des dortigen Straßenverkehrs. Wer mit der praktischen Prüfung in den ländlichen Bereich ausweichen wolle, müsse hierfür einen triftigen Grund geltend machen. Daran mangele es hier aber. Den Hinweis des Münchners auf den spezialisierten Kompaktkurs bei der Fahrschule in Nordrhein-Westfalen ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht gelten. Auch in München gebe es hinreichende Ausbildungsmöglichkeiten in Bezug auf den Motorradführerschein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2010
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10497 Dokument-Nr. 10497

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10497

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?