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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 03.09.2009
- 4 BV 08.754 -
Bayerischer VGH: Schiffseigentümer muss für Feuerwehreinsatzkosten aufkommen
Behörde kann bei Zustellung des Kostenbescheids nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entscheiden
Wenn bei einem Schiff, das auf eine Kiesbank aufgelaufen ist, Öl austritt, das von der Feuerwehr aufgefangen werden muss, kann der Eigentümer des Schiffes zur Kostenübernahme für den Feuerwehreinsatz verpflichtet werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Auf der Donau lief ein Schiff im Bereich der Gemeinde Zeitlarn, Operpfalz, auf einer Kiesbank auf, Öl trat aus und wurde durch die örtliche
Nicht nur direkter Verursacher des Schadens sondern auch Eigentümer des Schiffes kann in Anspruch genommen werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass für die Einsatzkosten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2009
Quelle: ra-online, Landesanwaltschaft Bayern
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Dokument-Nr. 8527
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