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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.01.2020
- B 2 U 2/18 R, B 2 U 20/18 R -
Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit auch von sog. drittem Ort aus
Bayerisches Landessozialgericht zum Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfällen
In zwei Urteilen vom 30.01.2020 hatte das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass für die Bewertung des Schutzes in der Gesetzlichen Unfallversicherung im Fall der Wegeunfälle von einem sog. dritten Ort keine einschränkenden Kriterien mehr gelten.
Insbesondere in Pandemiezeiten gibt es mitunter triftige Gründe, vorübergehend nicht in der Familienwohnung zu wohnen, sondern sich beispielsweise bis zum Ende einer Quarantäne oder Erkrankung von Familienmitgliedern bei Freunden oder Verwandten aufzuhalten und von dort aus den Arbeitsweg anzutreten. Auch auf diesem Arbeitsweg besteht Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zweck des Aufenthaltes, Weglänge und Fahrzeit unerheblich
Das BSG hat in seinen Urteilen ausdrücklich klargestellt, dass es für den Versicherungsschutz insbesondere weder auf den Zweck des Aufenthaltes an dem dritten Ort noch auf einen Angemessenheitsvergleich mit der üblichen Weglänge und Fahrzeit des Arbeitsweges ankommt. Denn diese
BSG erweitert Versicherungsschutz
Bislang war die Rechtsprechung zu dieser Frage teilweise uneinheitlich. Die Urteile des BSG beinhalten eine dagegen deutliche Klarstellung zur rechtlichen Bewertung von Wegeunfällen als Arbeitsunfälle und erweitern für die Betroffenen den Versicherungsschutz.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2021
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30092
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