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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.05.2013
- L 18 SO 6/12 -
Sozialhilfeträger muss Kosten für PC-Schulungen im Rahmen der Eingliederung behinderter Menschen tragen
Fähigkeit zur Nutzung des Internets zählt in Zeiten der social media zur Teilhabe am sozialen Leben
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten für die PC-Schulung eines blinden behinderten Menschen im Umfang von 20 Stunden zu tragen hat, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Das
Fähigkeit zur Nutzung des Internets in Zeiten von sozialen Medien und Netzwerken unerlässlich
Das Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten Menschen klargestellt, dass eine
Das Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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[Aktenzeichen: L 5 KR 23/10]) - Eingliederungshilfe für Behinderte darf nicht willkürlich gekürzt werden
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Dokument-Nr. 17651
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