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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.08.2013
- L 3 U 262/12 -
Berufsgenossenschaft muss 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen
Grippeähnliche Erkrankung nach Verletzung im Krankenhaus entspreche HIV-Infektionsverlauf und lassen auf Infizierung schließen
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Berufsgenossenschaft eine 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit dem HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen muss. Die von der damals 16-jährigen Krankenhauspraktikantin geschilderte grippeähnliche Erkrankung nach einer Verletzung im Krankenhaus entspreche einem HIV-Infektionsverlauf und lässt daher auf eine Infizierung mit dem Virus schließen.
Die damals 16-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte im Sommer 1982 in einer Münchner Klinik ein mehrwöchiges
Beweiswürdigung ergibt Anerkennung der HIV-Infektion als Berufskrankheit
Das Bayerische Landessozialgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und den Unfallversicherungsträger zur Anerkennung einer
Beweisschwierigkeiten müssen nicht zur Beweisunmöglichkeit führen
Das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts wurde rechtskräftig, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17568
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