wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.08.2013
L 3 U 262/12 -

Berufs­genossen­schaft muss 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen

Grippeähnliche Erkrankung nach Verletzung im Krankenhaus entspreche HIV-Infektionsverlauf und lassen auf Infizierung schließen

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Berufs­genossen­schaft eine 30 Jahre zurückliegende Infizierung mit dem HI-Virus als Berufskrankheit anerkennen muss. Die von der damals 16-jährigen Kranken­haus­praktikantin geschilderte grippeähnliche Erkrankung nach einer Verletzung im Krankenhaus entspreche einem HIV-Infektionsverlauf und lässt daher auf eine Infizierung mit dem Virus schließen.

Die damals 16-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens absolvierte im Sommer 1982 in einer Münchner Klinik ein mehrwöchiges Praktikum. Dabei erlitt sie mehrfach Verletzungen an Kanülen und Skalpellen. Kurze Zeit später traten bei ihr grippeähnliche Symptome auf, sie war wegen Durchfall, Fieber und Übelkeit zwei Wochen bettlägerig. Fünf Jahre später - die Klägerin war inzwischen Kinderkrankenschwester - ergab eine Laboruntersuchung, dass die Klägerin mit dem HIV-Virus infiziert war. Die Berufsgenossenschaft lehnte es allerdings ab, eine Berufskrankheit anzuerkennen.

Beweiswürdigung ergibt Anerkennung der HIV-Infektion als Berufskrankheit

Das Bayerische Landessozialgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und den Unfallversicherungsträger zur Anerkennung einer Berufskrankheit verurteilt. Der Einwand, die Klägerin hätte sich die Infektion auch im Privatleben zuziehen können, sei nicht stichhaltig. Die Klägerin sei einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen. 1982 hätten noch keine adäquaten Verhaltensregeln für Nadelstichverletzungen und dem damit verbundenen HIV-Risiko bestanden. Die geschilderte grippeähnliche Erkrankung nach der Verletzung im Krankenhaus entspreche einem HIV-Infektionsverlauf. Hingegen sei die Klägerin nicht zu den typischen HIV-Risikogruppen zu zählen; insgesamt ergebe die Beweiswürdigung das Vorliegen einer Berufskrankheit.

Beweisschwierigkeiten müssen nicht zur Beweisunmöglichkeit führen

Das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts wurde rechtskräftig, die Berufsgenossenschaft hat eine zunächst eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen. Die Klägerin musste ihren Beruf aufgeben; heute besteht eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 70 %. Die schicksalhafte Infektion lag zum Zeitpunkt des Urteils über 30 Jahre zurück. Die Entscheidung zeigt, dass Beweisschwierigkeiten nicht zur Beweisunmöglichkeit führen müssen, wenn eine umfangreiche Beweiserhebung durchgeführt wird und die erhobenen Beweise einer profunden Beweiswürdigung unterzogen werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17568 Dokument-Nr. 17568

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17568

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
M.Schulz schrieb am 26.01.2014

Es ist mir absolut nicht klar wie eine Krankenhauspraktikantin mit Skalpell und blutigen Kanülen hantieren durfte.Selbst als Auszubildene gab es zu dieser Zeit einen Arbeitskatalog in dem beschrieben war, was wer in welchem Ausbildungsstand für Tätigkeiten ausführen durfte.Es sollte rückwirkend die Ausbildungsstelle mit zur Verantwortung gezogen werden. Unglaublich.

Davon abgesehen- eine echte Tragödie für die betreffende Frau.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?