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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.08.2019
- L 5 KR 402/19, L 5 KR 403/19, L 5 KR 404/19 -
Senioren- und Demenzwohngruppe hat Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege durch Krankenkasse
Anspruch gilt auch für einfache und durch medizinischen Laien leistbare Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege
Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Bewohner von Senioren- und Demenzwohngruppen grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber ihrer Krankenkasse haben.
Im zugrunde liegenden Streitfall verweigerte eine große bayerische
LSG bejaht Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber Krankenkasse
Das Sozialgericht Landshut hatte in drei Musterverfahren den Klagen der Versicherten stattgegeben. Das Bayerische Landessozialgericht bejahte ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen der medizinischen Behandlungspflege gegenüber der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2019
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online (pm/kg)
- Diabetiker hat Anspruch auf langfristige häusliche Krankenpflege zur Blutzuckermessung
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2019
[Aktenzeichen: L 8 KR 443/17]) - Hessisches LSG: Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10])
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Dokument-Nr. 27770
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