wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.04.2011
L 8 AS 770/10 B PKH -

PKH-Beschwerden auch unterhalb der Berufungssumme statthaft

LSG Bayern ändert seine Rechtsprechung

PKH-Beschwerden können auch unterhalb der Berufungssumme statthaft sein. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht und änderte mit seinem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung, sie besagte, dass eine eingelegte Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe dann als unzulässig abgelehnt werden kann, wenn der Streitwert unter 750 Euro liegt.

Im zugrunde liegenden Fall verklagte eine Empfängerin von Leistungen nach dem SGB II ihr Jobcenter auf höhere Leistungen. Da sie ohne Einkommen und Vermögen war hatte sie Prozesskostenhilfe beantragt. Das Sozialgericht hatte diesen Antrag mangels hinreichender Erfolgsaussicht abschlägig beschieden und die Beschwerde dagegen wegen Nichterreichens der Berufungssumme als unstatthaft angesehen.

Beschwerde bei Nichterreichen der Berufungssumme allein in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausgeschlossen

Zu Unrecht, wie das Bayerische Landessozialgericht klarstellend entschieden hat. Ebenso wie die Rechtsprechung der übrigen Landessozialgerichte hat auch das Münchener Landessozialgericht entschieden, dass nach zum 11. August 2010 in Kraft getretenen Neuregelung des Sozialgerichtsgesetzes allein in einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei Nichterreichen der Berufungssumme die Beschwerde ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur für Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und ist nicht auf andere Verfahren übertragbar.

Auswirkungen der Entscheidung

Dieser Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts hat damit eine anderslautende bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Damit ist insbesondere in Hartz-IV-Verfahren, in denen häufig der Berufungswert nicht erreicht ist, klargestellt, dass die PKH-Versagung mangels Erfolgsaussicht mit der Beschwerde angefochten werden kann.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2011
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Hartz IV | ALG II | Jobcenter | Prozesskostenhilfe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12124 Dokument-Nr. 12124

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12124

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?