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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 06.11.2023
- 202 StRR 80/23 -
Bezeichnung einer Frau als "Schlampe" als Schmähung und Formalbeleidigung
Strafbarkeit als Beleidigung im Sinne von § 185 StGB
Wird eine Frau ohne sachlichen Bezug als "Schlampe" bezeichnet, so ist dies als Schmähung und Formalbeleidigung zu werten und gemäß § 185 StGB strafbar. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge der Trennung eines in Oberfranken lebenden nichtehelichen Paares im März 2022 postete der Mann auf Facebook einen Beitrag, in dem er den Namen der Ex-Partnerin und ihrer Tochter nannte. Die Tochter rief daraufhin beim Mann an und forderte ihn auf, die Veröffentlichung ihres Namens im Internet zu löschen. Der Mann erwiderte darauf: "Ich mach euch fertig, ihr Schlampen". Die Tochter erstatte aufgrund dessen Strafanzeige. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen
Bezeichnung als "Schlampe" stellt Straftat dar
Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Angeklagte habe sich wegen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2023
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Coburg, Urteil vom 22.05.2023
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Dokument-Nr. 33548
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