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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.03.2013
- 3 B 10105/13.OVG -
Verweis wegen Grußwort und politischer Stellungnahme des Ortsbürgermeisters in Mitteilungsblatt
Ortsbürgermeister hat schuldhaft ihm obliegende Pflichten verletzt und ein Dienstvergehen begangen
Gegen den Ortsbürgermeister, der am 24. Dezember 2010 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim ein Grußwort mit einer Stellungnahme zu bundes- und landespolitischen Themen veröffentlicht hatte, wurde zu Recht ein Verweis als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem
Beamter dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei
Der
Ortsbürgermeister ist den Aufforderungen bewusst nicht nachgekommen
Die Verbandskompetenz der Gemeinden erstrecke sich nur auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Allgemeinpolitische Fragen, ohne spezifischen Bezug zur örtlichen Gemeinschaft, gehörten hierzu nicht. Die Kreisverwaltung habe den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 27.01.2011
[Aktenzeichen: 1 L 56/11.KO]
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Dokument-Nr. 15414
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