alle Urteile, veröffentlicht am 16.08.2024
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 07.08.2024
- 1 KN 33/24 -
Fremdenverkehrssatzung der Inselgemeinde Spiekeroog zur Regulierung neuer Zweitwohnungen ist rechtmäßig
Der mit der Fremdenverkehrsatzung verbundene Eingriff in die Eigentumsfreiheit ist auch in der Sache gerechtfertigt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat einen Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion abgelehnt.
Mit der auf Grundlage von § 22 BauGB durch die Gemeinde Spiekeroog erlassenen Satzung soll die Umwandlung von Ferien- und Dauerwohnungen auf der Insel in Zweitwohnungen gesteuert werden. Sie erfasst nahezu das gesamte bebaute Inselgebiet und sieht dort einen Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde bei der Begründung von Wohnungs- und Bruchteilseigentum sowie der Einrichtung von Zweitwohnungen vor.Der Eigentümer eines Hausgrundstücks auf der Insel Spiekeroog hat die Satzung mit einem Normenkontrollantrag angegriffen. Er hält die Ausdehnung des Satzungsgebiets für rechtswidrig, da dieses auch Grundstücke einschließe, die nicht für Fremdenverkehrszwecke... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2024
- 1 B 10738/24.OVG -
Keine Wolfshinweisschilder durch Jagdpächter im Naturschutzgebiet
Schildt "Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen! Der Jagdpächter" ist nicht erlaubt
Ein Jagdpächter darf im Naturschutzgebiet "Oberes Wiedtal" keine Wolfshinweisschilder aufstellen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren, mit dem es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz bestätigte.
Der Antragsteller ist Jagdpächter. Er brachte im Naturschutzgebiet "Oberes Wiedtal" mehrere Schildtafeln an mit dem Aufdruck "Wölfe suchen auch in diesem Gebiet nach Beute! Hunde an kurzer Leine führen und Kinder bitte beaufsichtigen! Der Jagdpächter". Daraufhin gab ihm der Westerwaldkreis auf, sämtliche innerhalb des Naturschutzgebiets "Oberes Wiedtal" angebrachten Schrifttafeln mit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 01.08.2024
- 18 L 1197/24 -
Anwohnerin kann sich nicht vorbeugend gegen Fahrradstraße wehren
Aufstellung bzw. Aufbringung der Verkehrszeichen ist abzuwarten
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag auf Unterlassung der Anordnung von Fahrradstraßen in der Bonner Südstadt abgelehnt.
Die Bundesstadt Bonn plant auf Grundlage ihres Fahrradstraßenkonzepts, die Kurfürstenstraße im Abschnitt Argelanderstraße-Reuterstraße sowie die Argelanderstraße im Abschnitt Weberstraße-Königstraße mittels verkehrsrechtlicher Anordnungen als Fahrradstraßen auszuweisen. Dadurch würden voraussichtlich Pkw-Stellplätze wegfallen. Mit ihrem Eilantrag wollte die in der Südstadt wohnhafte... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.08.2024
- L 6 AS 310/23 -
Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistungen
Einwohner-Energie-Geld der Stadt Kassel "on top"
Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II - früher "Hartz IV", aktuell Bürgergeld) sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären. Das von der Stadt Kassel im Jahr 2022 gewährte Einwohner-Energie-Geld überschritt im Fall einer sechsköpfigen Familie die hierfür maßgebliche Grenze nicht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im Juli 2022 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel das Programm „Kopf hoch, Kassel! – Einwohner-Energie-Geld (EEG)“, mit welchem die Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten abgemildert werden sollten. Allen Einwohnerinnen und Einwohner wurde auf Antrag eine einmalige, nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 75 € gewährt.Diese Zuwendung... Lesen Sie mehr