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Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 02.09.2024
- 1 B 56/24 -
OVG setzt absolutes Rauchverbot für Spielhalle außer Vollzug
Ungleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken verfassungswidrig
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat auf Antrag einer Spielhallenbetreiberin im Wege einer einstweiligen Anordnung das im Dezember 2023 in Kraft getretene absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland für ihre Spielhalle außer Vollzug gesetzt.
Im vergangenen Dezember trat im Saarland ein Gesetz in Kraft, wonach in
Ungleichbehandlung von Spielbanken und Spielhallen
Das OVG ist deswegen überzeugt, dass die seit Ende letzten Jahres geltende Vorschrift des Saarländischen Spielhallengesetzes, die ein absolutes
Keine tragfähige Grundlage für unterschiedliche Vorschriften
Weder der Nichtraucherschutz noch der Spielerschutz oder das Ziel der Suchtbekämpfung stellten eine tragfähige Grundlage für ein absolutes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34340
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