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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2013
- 23 L 287/13 -
Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern neben kleinem Einfamilienhaus ist rücksichtslos
Genehmigtes Bauvorhaben verletzt Rücksichtnahmegebot
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern direkt neben einem kleinen Einfamilienhaus für rücksichtslos erklärt und den Weiterbau der Häuser vorerst gestoppt.
Der Bauherr des zugrunde liegenden Streitfalls - eine Immobiliengesellschaft aus Frechen - errichtet derzeit mit einer Baugenehmigung der Stadt Frechen auf einem bislang unbebauten
Nachbarin fühlt sich durch Neubau auf eigenem Grundstück eingeengt und bedrängt
Gegen das Bauvorhaben wendet sich eine Nachbarin, deren unmittelbar angrenzendes schmales
Neubauvorhaben ist Nachbarin nicht zumutbar
Das Verwaltungsgericht Köln folgte dieser Auffassung nach einer Ortsbesichtigung zumindest zum Teil. Das genehmigte Vorhaben verletze das Rücksichtnahmegebot und sei der Nachbarin nicht zuzumuten. Zum einen sei das Neubauvorhaben so massiv, dass es das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 15520
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