Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.07.2008
- 1 K 23/08.KO -
Nachbarin muss Moscheebau hinnehmen
Keine Verletzung eigener Rechte
Der Stadtrechtsausschuss der Stadt Neuwied war nicht berechtigt, auf den Widerspruch einer Nachbarin eine zuvor erteilte Baugenehmigung für eine Moschee aufzuheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger, ein Verein mit religiöser Zielsetzung, stellte im Mai 2007 bei der Stadt Neuwied eine Bauvoranfrage für den Neubau eines islamischen Gebetshauses mit Platz für 120 Menschen. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb einer als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche eines Bebauungsplans. Dieser setzt u. a. ein Zu- und Abfahrtsverbot aus dem Gewerbe- und Industriegebiet zum Schutz der auf der gegenüberliegenden Seite der Straße gelegenen Wohnhäuser fest. Die Stadt Neuwied erteilte im Juni 2007 den Bauvorbescheid und stellte hierbei die Erteilung einer Befreiung von dem Zu- und Abfahrtsverbot des Bebauungsplans in Aussicht. Hiergegen legte eine Nachbarin, deren Haus ungefähr 145 m von dem Grundstück des Vereins entfernt liegt, Widerspruch ein. Daraufhin hob der Stadtrechtsausschuss der Stadt Neuwied den Bauvorbescheid auf. Damit war der Verein nicht einverstanden und suchte um gerichtlichen Rechtsschutz nach.
Gericht: Bauvorbescheid verletzt Nachbarin nicht in eigenen Rechten
Das Gericht gab der Klage statt. Der Stadtrechtsausschuss, so die Richter, sei nicht befugt gewesen, den Bauvorbescheid aufzuheben. Denn die Nachbarin werde durch diesen Bescheid nicht in eigenen Rechten verletzt. Zwar spreche alles dafür, dass die Festsetzung eines Zu- und Abfahrtsverbot im einschlägigen Bebauungsplan auch Nachbarrechte schützen solle. Jedoch erfasse dieses Verbot nach der Begründung des Bebauungsplans nur den Verkehr von bzw. zu Betrieben mit gewerblicher oder industrieller Nutzung nicht aber zu religiösen Einrichtungen wie einer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/08 des VG Koblenz vom 31.07.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6447
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6447
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.