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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.08.2013
- BVerwG 6 P 8.12 -
Keine Mitbestimmung des Personalrats bei der Beschäftigung von Strafgefangenen im Universitätsklinikum
Dem Strafgefangenen von der Anstaltsleitung zugewiesene Arbeiten außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht dienen der Resozialisierung
Der Personalrat eines Universitätsklinikums ist nicht zur Mitbestimmung berechtigt, wenn Strafgefangene dort eine Arbeit aufnehmen, die ihnen von der Anstaltsleitung zugewiesen wurde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem zugrunde liegenden Fall beschäftigt das
Vom Personalrat vertretene Interessen der regulären Beschäftigten werden nicht berührt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtsbeschwerde des Personalrats zurückgewiesen. Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung setzt voraus, dass der Betreffende in der Weise in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2011
[Aktenzeichen: 34 K 4742/10.PVL] - Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17.08.2012
[Aktenzeichen: 20 A 697/11.PVL]
- Personalrat darf bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst Entgelthöhe mitbestimmen
(Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10.10.2007
[Aktenzeichen: 5 K 181/07.MZ]) - Mitbestimmung des Personalrats bei „Ein-Euro-Jobs"
(Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 21.03.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 6 P 4.06, BVerwG 6 P 8.06])
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Dokument-Nr. 16510
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