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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2023
- OVG 6 S 44/23 -
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Unterstützung der "Junge Alternative"
Verfassungsschutz sieht AfD-Jugendorganisation als "gesichert rechtsextremistisch"
Die Unterstützung der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" rechtfertigt den sofortigen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Der Verfassungsschutz sieht die Organisation als "gesichert rechtsextremistisch". Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem in Brandenburg wohnenden AfD-Mitglied mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Begründet wurde dies mit einer
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Behörde. Der
Angabe der "Förderung" belegt Unterstützung
Der Betroffene habe die "Junge Alternative" auch unterstützt, so das Oberverwaltungsgericht. Mit der Angabe im Steckbrief, er sei "Förderer der JA" bringe er mit Außenwirkung ein deutliches Maß an Identifikation mit deren Zielen und Bestrebungen zum Ausdruck. Schon begrifflich schließe das "Fördern" einer Vereinigung das "Unterstützen" ein.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 04.08.2023
[Aktenzeichen: 3 L 98/23]
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Dokument-Nr. 33533
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