wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.12.2024
VG 4 L 801/24 -

Waffen für Israel: Weiterhin kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz

Kein Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland ersichtlich

Erneut ist ein palästinensischer Antragsteller aus dem Gaza-Streifen mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes Waffenlieferungen nach Israel zu untersagen.

Der Antragsteller hatte geltend gemacht, mit Waffenlieferungen an Israel gehe derzeit die konkrete Gefahr der völkerrechtswidrigen Verwendung gegen ihn einher. Nach der Ankündigung erneuter Waffenlieferungen an Israel durch Bundeskanzler Olaf Scholz Anfang Oktober 2024 im Bundestag habe sich die hiermit einhergehende Gefahr so konkretisiert, dass er derartige Lieferungen untersagen lassen könne.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat auch diesen Antrag zurückgewiesen. Eine Abänderung des bereits in gleicher Sache ergangenen Beschlusses komme nicht in Betracht, da die vom Antragsteller vorgetragenen Umstände nicht relevant seien; nach wie vor richte sich das Begehren auf die Gewährung vorbeugenden vorläufigen Rechtschutzes, der hier weiterhin unzulässig sei. Zwar berufe sich der Antragsteller auf die Entwicklung in Gaza, die genannte Ankündigung des Bundeskanzlers und die zwischenzeitlich gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den vormaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ergangenen Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs; damit habe er aber wie bereits zuvor nicht glaubhaft gemacht, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilen werde.

Richter: Antragsteller hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilt

Die Zulässigkeit des Eilantrages im Übrigen hat das Gericht nicht geprüft und sich auch sonst in der Sache nicht geäußert. Einen ebenfalls gestellten Antrag des Antragstellers auf Hinzuziehung als Beteiligter in künftigen Genehmigungsverfahren nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz hat die Kammer ebenfalls zurückgewiesen, weil auch insoweit offen sei, ob, wann und unter welchen Bedingungen die Bundesregierung über solche Genehmigungen entscheide. Der Antrag sei daher auch nicht hinreichend bestimmt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Völkerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Israel | Waffenexport | Waffenlieferungen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34618 Dokument-Nr. 34618

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34618

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?