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Dienstag, 17. September 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Waffenlieferungen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.09.2024
- 5 L 2333/24.F -

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Rüstungsexporte nach Israel ab

Rüstungsexporte nach Israel stellen keine Willkür gegenüber den Antragstellern dar

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einen Eilantrag von fünf palästinensischen Antragstellern aus Gaza gegen die deutschen Unternehmen erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Israel abgelehnt.

Die Antragsteller sind Palästinenser aus Gaza und werden durch diverse Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Mit ihrem Eilantrag wenden sie sich gegen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilten und noch nicht ausgeschöpften Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Israel oder zur Nutzung durch die israelischen Streitkräfte. Sie machen geltend, dass ihr Leben und ihre Gesundheit in Gefahr seien. Die Ausfuhrgenehmigungen seien wegen einer Vielzahl von völkerrechtlichen Verstößen rechtswidrig. Die Antragsgegnerin ist dem entgegengetreten, sie habe stets von Fall zu Fall sehr sorgfältig abgewogen,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.08.2024
- OVG 1 S 45/24 -

Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Genehmigungen für Waffenlieferung an Israel

Prognose eines möglichen künftigen Verstoßes gegen völkerrechtliche Verpflichtungen nicht möglich

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es mit Beschlüssen vom 10. Juni 2024 abgelehnt, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel zu untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen einen der drei erstinstanzlichen Beschlüsse eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht hatte ausgeführt, der auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtete Antrag sei unzulässig, da sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen.Es lasse sich nicht prognostizieren, dass... Lesen Sie mehr