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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.11.2021
- 2 O 127/21 -
Regelmäßiger Aufenthalt in einer Wohnimmobilie spricht für Zweitwohnsitz
Schwerpunkt der Lebensverhältnisse kann an mehreren Orten sein
Der regelmäßige Aufenthalt in einer Wohnimmobilie spricht dafür, dass es sich um einen Zweitwohnsitz im Sinne von § 7 Abs. 2 BGB handelt. Der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse kann an mehreren Orten sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Halle wurde im Jahr 2021 ein Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Naumburg beauftragt. Dagegen richtete sich die Erinnerung der Schuldnerin. Sie gab an, sie wohne in der Schweiz. Der beauftragte
Verwaltungsgericht lehnte Erinnerung ab
Das Verwaltungsgericht Halle lehnte die Erinnerung ab. Der beauftragte
Oberverwaltungsgericht bejaht ebenfalls Zweitwohnsitz in Naumburg
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es sei davon auszugehen, dass die Schuldnerin in Naumburg einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 01.09.2021
[Aktenzeichen: 2 D 145/21 HAL]
Jahrgang: 2022, Seite: 559 NJW 2022, 559 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR)
Jahrgang: 2022, Seite: 239 NVwZ-RR 2022, 239
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Dokument-Nr. 34626
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