alle Urteile, veröffentlicht am 18.12.2024
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 16.12.2024
- 1 L 884/24 -
Polizeikommissar kann bei Cannabiskonsum aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden
Cannabiskonsum rechtfertigt die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden und damit den Eilantrag eines Polizeikommissars gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt.
Dem Polizeikommissar war von der zuständigen Kreispolizeibehörde Heinsberg vorgeworfen worden, im Mai 2024 unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Pkw zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.Das Verwaltungsgericht hat die Entlassungsverfügung als rechtmäßig bestätigt und zur Begründung unter anderem ausgeführt: Es ist allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten. Das gilt in besonderem... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2024
- 2-13 S 33/23 -
Beschluss über hybride Eigentümerversammlung muss keine Vorgaben zur technischen Umsetzung der Online-Teilnahme enthalten
Technische Umsetzung der Versammlung obliegt dem Einberufenden
Ein auf § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gestützter Beschluss über die Möglichkeit der Online-Teilnahme an einer Eigentümerversammlung muss keine Vorgaben zur technischen Umsetzung enthalten. Diese obliegt dem Einberufenden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2021 in Hessen wurde unter anderem beschlossen, dass künftig die Online-Teilnahme an einer Versammlung möglich ist. Ausführungen zur technischen Umsetzung enthielt der Beschluss nicht. Eine Wohnungseigentümerin hielt dies für unzulässig. Sie meinte, dass die nähere Ausgestaltung der Online-Teilnahme... Lesen Sie mehr
Das ist noch nicht alles!
Unsere Redaktion ist noch am Arbeiten und wird heute noch weitere Urteile veröffentlichen.
Bitte schauen Sie in Kürze noch einmal auf diese Seite.