Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 16.11.2021
- 12 UF 178/21 -
Leasingfahrzeug als Haushaltsgegenstand
Geleastes Familienfahrzeug unterliegt der Hausratsverteilung
Ein Leasingfahrzeug kann ein Haushaltsgegenstand im Sinne von § 1361 a BGB darstellen und somit der Hausratsverteilung unterliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Trennung eines verheirateten Ehepaars beantragte die Ehefrau im Jahr 2021 beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg die Überlassung eines Pkw zur alleinigen Nutzung. Der Pkw wurde zu familiären Zwecken genutzt. Der Ehemann führte an, dass das Fahrzeug lediglich geleast sei und ihm daher nicht gehöre. Das Amtsgericht sprach den Pkw der Ehefrau zu. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns.
Leasingfahrzeug gehört Ehemann
Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Fahrzeug gehöre dem Ehemann im Sinne von § 1361 a Abs. 1 BGB. Das Merkmales des "gehörens" erfasse nicht nur das Eigentum eines Ehegatten. Zu den Haushaltsgegenständen zählen vielmehr auch Gegenstände, an denen ein Anwartschaftsrecht besteht sowie gemietete, geleaste oder geliehene Gegenstände.
Herausgabepflicht der Ehefrau bei Beendigung des Leasingvertrags
Nach Beendigung des Miet- oder Leasingvertrags bestehe die Verpflichtung, so das Oberlandesgericht, den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2024
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 28.09.2021
[Aktenzeichen: 988 F 28/21]
Jahrgang: 2022, Seite: 772 FamRZ 2022, 772 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 880 NJW 2022, 880
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34650
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34650
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.