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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.08.2008
- 8 A 11351/07.OVG -
Deutsches Recht im Mundatwald anwendbar
Im pfälzischen Mundatwald findet deutsches Recht uneingeschränkt Anwendung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger, ein französischer Staatsangehöriger, war seit 1946 bis Ende März 2008 Jagdpächter im Jagdbezirk
Bei dem Jagdbezirk
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/08 des OVG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2008
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Dokument-Nr. 6620
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