wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 18.07.2006
C-119/04  -

Italien muss trotz Verletzung des EG-Vertrags kein Zwangsgeld zahlen

Benachteiligung ehemaliger Fremdsprachenlektoren lag zum Zeitpunkt der Prüfung nicht mehr vor

Der Europäische Gerichtshof hat Italien zum zweiten Mal wegen fehlender Anerkennung der von ehemaligen Fremdpsrachenlektoren erworbenen Rechte verurteilt. Da die Vertragsverletzung im Zeitpunkt der Prüfung des Sachverhalts nicht mehr fortbestanden hat, muss Italien kein Zwangsgelds zahlen.

Um die Beschäftigungsbedingungen von Fremdsprachenlektoren ging es in vielen Rechtssachen, mit denen der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften befasst war. 1995 erließ Italien ein Gesetz zur Reform des Fremdsprachenunterrichts. Die Stellen für "Fremdsprachenlektoren" wurden abgeschafft und durch Stellen für "sprachwissenschaftliche Mitarbeiter" ersetzt. Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gingen bei der Kommission mehrere Beschwerden ehemaliger Fremdsprachenlektoren darüber ein, dass im Rahmen des Entgelts und der Sozialversicherung das Dienstalter, das sie als Lektoren erreicht hätten, bei der Umwandlung der Stellen in solche für sprachwissenschaftliche Mitarbeiter nicht berücksichtigt worden sei. Die Kommission leitete daher ein gerichtliches Verfahren gegen Italien ein.

Am 26. Juni 2001 hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-212/99 (Kommission/Italien) entschieden, dass Italien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer verstoßen hat, dass es nicht für die Anerkennung der erworbenen Rechte von ehemaligen Fremdsprachenlektoren an sechs italienischen Universitäten (La Basilicata, Mailand, Palermo, Pisa, La Sapienza in Rom und Istituto universitario orientale in Neapel) gesorgt hat, obwohl italienischen Staatsangehörigen eine solche Anerkennung zuteil wird.

Da die Kommission der Ansicht war, dass Italien dieses Urteil immer noch nicht durchgeführt habe, hat sie am 4. März 2004 in der vorliegenden Rechtssache gegen Italien Klage auf Feststellung erhoben, dass Italien dem Urteil von Juni 2001 nicht nachgekommen ist, und beantragt, gegen diesen Staat ein Zwangsgeld in Höhe von 309 750 Euro pro Tag zu verhängen, das vom Tag der Urteilsverkündung in der vorliegenden Rechtssache an bis zur Befolgung des Urteils von Juni 2001 durch Italien zu zahlen ist.

Der Gerichtshof stellt fest, dass Italien nicht alle Maßnahmen durchgeführt hat, die sich aus dem Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-212/99 ergeben haben, und damit gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, indem es bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist nicht für die Anerkennung der von den ehemaligen Fremdsprachenlektoren, die sodann als muttersprachliche sprachwissenschaftliche Mitarbeiter und Experten tätig waren, erworbenen Rechte gesorgt hat, obwohl allen inländischen Arbeitnehmern eine solche Anerkennung zuteil wurde. Da die Vertragsverletzung im Zeitpunkt seiner Prüfung des Sachverhalts nicht mehr fortbestanden hat, weist der Gerichtshof jedoch den Antrag der Kommission auf Festsetzung eines Zwangsgelds zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 64/06 des EuGH vom 18.07.2006

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht
Urteile zu den Schlagwörtern: Zwangsgeld

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2740 Dokument-Nr. 2740

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2740

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?