Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 28.11.2023
- C-148/22 -
Öffentliche Verwaltung kann Mitarbeiterin das Tragen eines Kopftuches verbieten
Verbot des Tragens sichtbarer weltanschauliche oder religiöse Zeichen zur Schaffung eines vollständig neutralen Verwaltungsumfeld sachlich gerechtfertigt
Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt. Dies hat der EuGH entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Bediensteten der Gemeinde Ans (Belgien), die als Büroleiterin ganz überwiegend ohne Publikumskontakt tätig ist, wurde es untersagt, am Arbeitsplatz das islamische Kopftuch zu tragen. Anschließend änderte die Gemeinde ihre Arbeitsordnung und schrieb in der Folge ihren Arbeitnehmern eine strikte
Strikte Regeln für vollständig neutrales Umfeld erlaubt
Der Gerichtshof antwortet, dass die Politik der strikten
EU-Länder können selbst über Kopftuch entscheiden
Die Mitgliedstaaten und die unterhalb der staatlichen Ebene angesiedelten Einheiten verfügen nämlich über einen Wertungsspielraum bei der Ausgestaltung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2023
Quelle: Europäischer Gerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33525
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33525
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.