Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 24.09.2013
- C-221/11 -
Türkische Staatsangehörige benötigen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat ein Visum zur Einreise
Passive Dienstleistungsfreiheit von Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen nicht erfasst
Türkische Staatsangehörige sind nicht berechtigt, ohne Visum in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EU einzureisen, um dort eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Das Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, nach seinem Inkrafttreten eine Visumpflicht in Bezug auf die Inanspruchnahme von Dienstleistungen einzuführen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Im Jahr 1963 schlossen die
Das 1970 unterzeichnete Zusatzprotokoll** zu diesem Abkommen enthält eine Stillhalteklausel, die es den Vertragsparteien untersagt, nach Inkrafttreten des Protokolls neue Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs einzuführen.
Klägerin hält Verweigerung des Visums für den Besuch ihres in Deutschland wohnenden Stiefvaters für unzulässig
Frau Demirkan, eine türkische Staatsangehörige, der die deutschen Behörden ein
Das in zweiter Instanz angerufene Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ersucht den Gerichtshof um Aufschluss über die Tragweite der Stillhalteklausel.
Unionsbürger, die sich zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaat begeben, genießen Schutz passiver Dienstleistungsfreiheit
Mit seinem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass der Begriff "freier Dienstleistungsverkehr" in der Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls nicht die passive
Erstreckung des Begriffs des freien Dienstleistungsverkehrs lässt sich nicht auf Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls übertragen
Wegen der grundlegenden Unterschiede, die zwischen den Unionsverträgen einerseits und dem Assoziierungsabkommen und seinem Zusatzprotokoll andererseits hinsichtlich ihres Zwecks wie auch ihres Kontexts bestehen, lässt sich die vom Gerichtshof im Jahr 1984 für die Unionsverträge vorgenommene Erstreckung des Begriffs des freien Dienstleistungsverkehrs auf die passive
Assoziierungsabkommen und Zusatzprotokoll soll im Wesentlichen wirtschaftliche Entwicklung der Türkei fördern
Im Unterschied zu den Unionsverträgen verfolgt die Assoziation EWG-Türkei nämlich einen ausschließlich wirtschaftlichen Zweck, da das Assoziierungsabkommen und sein Zusatzprotokoll im Wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung der
Erläuterungen
* - Unterzeichnet am 12. September 1963 in Ankara und durch den Beschluss 64/732/EWG des Rates vom 23. Dezember 1963 (ABl. 1964, Nr. 217, S. 3685) im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt.
** - Unterzeichnet am 23. November 1970 in Brüssel und durch die Verordnung (EWG) Nr. 2760/72 19. Dezember 1972 (ABl. L 293, S. 1) im Namen der Gemeinschaft geschlossen, gebilligt und bestätigt.
*** - Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Stillhalteklausel es ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls verbietet, ein Visum für die Einreise türkischer Staatsangehöriger zu verlangen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen erbringen wollen, wenn ein solches Visum zuvor nicht verlangt wurde (Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 2009, Soysal und Savatli, C-228/06).
**** - Seit 2001 sieht auch das Unionsrecht eine Visumpflicht für türkische Staatsangehörige vor, vgl. Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (ABl. L 81, S. 1).
***** - Urteil des Gerichtshofs vom 31. Januar 1984, Luisi und Carbone (286/82 und 26/83).
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Assoziationsabkommen und Ausweisung türkischer Staatsangehöriger
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2002
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 21.00]) - Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung möglich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.04.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 10.11])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16850
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16850
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.