Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 24.03.2011
- C-400/08 -
EuGH: Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen dürfen nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden
Spanische Regelung stellt Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar
Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von wirtschaftlichen Erwägungen – z. B. den Auswirkungen auf die bestehenden Einzelhandelsgeschäfte oder der Ansiedlung eines Unternehmens auf dem Markt –abhängig machen. Eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nicht mit solchen Erwägungen gerechtfertigt werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Europäische Kommission hat die vorliegende Vertragsverletzungsklage gegen Spanien erhoben, weil die
Neueröffnungen großer Einzelhandelseinrichtung unterliegen Beschränkungen
So unterliegt jede Neueröffnung einer großen Einzelhandelseinrichtung im Gebiet der Autonomen Gemeinschaft Katalonien einer Regelung über die vorherige Einholung einer
Streitige Regelung beeinträchtigt Niederlassung auf spanischem Markt
Der Gerichtshof der Europäischen Union stellt in seinem Urteil fest, dass die streitige Regelung insgesamt eine
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein
Der Gerichtshof weist allerdings darauf hin, dass eine
Spanien verstößt mit Regelung gegen Niederlassungsfreiheit
Der Gerichtshof stellt fest, dass Spanien dadurch gegen die ihm nach dem Grundsatz der
1. die Ansiedlung großer Einzelhandelseinrichtungen außerhalb von konsolidierten städtischen Gebieten einer begrenzten Anzahl von Gemeinden verbieten,
2. die Ansiedlung neuer Verbrauchermärkte auf Bezirke beschränken, in denen kein Überangebot an Einzelhandelseinrichtungen besteht und
3. vorsehen, dass auf solche neuen Verbrauchermärkte nicht mehr als 9 % der Ausgaben für Produkte des täglichen Bedarfs und 7 % der Ausgaben für Produkte des mittel- und langfristigen Bedarfs entfallen dürfen.
Spezifischen Beschränkungen großer Einzelhandelseinrichtungen hinsichtlich Standort und Größe nicht gerechtfertigt
Zwar sind Beschränkungen in Bezug auf den
Zu den Bedingungen für den Erhalt einer spezifischen Gewerbeerlaubnis für die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen
Die nationale Regelung sieht hierzu vor, dass die Behörden verpflichtet sind, die Ausstattung des betreffenden Gebiets mit Einzelhandelseinrichtungen und die Auswirkungen einer neuen Ansiedlung auf die Einzelhandelsstruktur dieses Gebiets zu berücksichtigen. Außerdem schreibt die katalanische Regelung den Behörden vor, im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung dieser
Grundsatz der Niederlassungsfreiheit steht nationalen und katalanischen Vorschriften entgegen
Die Erteilung der Gewerbeerlaubnis setzt aufgrund dieser beiden Erfordernisse voraus, dass im Hinblick auf die Ansiedlungsdichte und die Auswirkungen auf den bestehenden
Im Rahmen des Verfahrens für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis für die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen schreibt die Regelung schließlich vor, das ein Ausschuss für Einrichtungen des Handels zu konsultieren ist, der für die Erstellung eines Gutachtens insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Raumordnung und des Umweltschutzes zuständig ist. Hierzu stellt der Gerichtshof fest, dass der Grundsatz der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2011
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Einzelhandelskonzept zur Zentrenstärkung
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 4 C 21.07]) - VGH Baden-Württemberg: Ansiedlungsvorhaben von IKEA mit Zielen des Landesentwicklungsplans nicht vereinbar
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2009
[Aktenzeichen: 3 S 2110/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11350
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11350
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.