Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.10.2014
- C-428/13 -
EuGH zur Mindestverbrauchsteuer auf italienische Zigaretten
Verbrauchsteuer führt zu Wettbewerbsverzerrungen
Die Mindestverbrauchsteuer von 115 %, die Italien auf Zigaretten erhebt, deren Preis niedriger ist als der von Zigaretten der gängigsten Preisklasse, ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Die Richtlinie über Verbrauchsteuern auf Tabakwaren* bestimmt, dass der Satz der proportionalen Verbrauchsteuer und der Betrag der spezifischen Verbrauchsteuer für alle
Grundbetrag im Jahr 2012 auf 115 % festgelegt
Mit einer im Jahr 2012 erlassenen Entscheidung legte die Amministrazione Autonoma dei Monopo li di Stato (Autonome Verwaltung der Staatsmonopole, AAMS) die
Vorinstanz erklärt Entscheidung der AAMS für nichtig
Die italienische Gesellschaft Yesmoke Tobacco SpA, die
Vorlage zur Vorabentscheidung
Mit seiner Vorlage zur Vorabentscheidung fragt der Consiglio di Stato den Gerichtshof, ob nach der Richtlinie eine nationale Rechtsvorschrift zulässig ist, mit der keine für alle
Globale Verbrauchsteuer auf alle Zigaretten vorgesehen
In seinem Urteil weist der Gerichtshof zunächst darauf hin, dass die Richtlinie die allgemeinen Grundsätze für die Harmonisierung der Struktur und der Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren festlegt und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sowie ein neutrales Wettbewerbsumfeld im Tabaksektor gewährleisten soll. Die Richtlinie sieht vor, dass auf alle
Mindestverbrauchsteuer stellt Mindestschwelle dar
Der Gerichtshof betont, dass eine solche
Besteuerung anhand Eigenschaften oder Preis führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen verschieden Zigaretten
Machen die Mitgliedstaaten von der ihnen durch die Richtlinie eingeräumten Befugnis zur Einführung einer
Konkret haben die
Italienische Regelung läuft mit den Zielen der Richtlinie zuwider
Der Gerichtshof stellt daher fest, dass die italienische Regelung ein System schafft, bei dem der für
Steuervorschriften stellen wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Tabakwarenkonsums dar
Er führt weiter aus, dass die Richtlinie das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit bereits berücksichtigt, indem es darin u.a. heißt, dass die Höhe der Steuern ein wichtiger Faktor ist, der den Preis von Tabakwaren und folglich die Rauchgewohnheiten der Verbraucher beeinflusst. Hierzu weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Steuervorschriften ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums von Tabakwaren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen. Sofern sich die nationalen Maßnahmen in den von der Richtlinie festgelegten Rahmen einfügen, hindert diese die Mitgliedstaaten somit nicht daran, mittels der Erhebung von Verbrauchsteuern die Nikotinsucht zu bekämpfen und ein hohes Niveau des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.
Ergebnis des Gerichtshofs:
Nach der Richtlinie ist eine nationale Rechtsvorschrift unzulässig, mit der keine für alle
Erläuterungen
* - Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern aufTabakwaren (ABl. L 176, S. 24).
² Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juni 2010, C-571/08, Kommission/Italien
³ 115 % von 122,85 Euro
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18970
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18970
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.