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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 29.03.2012
- T-369/10 -
Aus dem Wort "Beatle" zusammengesetzte Gemeinschaftsbildmarke für elektrische Rollstühle unzulässig
Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marke "Beatles" und "The Beatles" durch Gemeinschaftsbildmarke beeinträchtigt
Apple Corps darf es untersagen lassen, dass eine Gemeinschaftsbildmarke, die sich aus dem Wort „BEATLE“ zusammensetzt, für elektrische Rollstühle eingetragen werden darf. Die Benutzung dieser Marke durch You-Q würde wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität der Marken BEATLES und THE BEATLES, deren Inhaberin die Apple Corps ist, beeinträchtigen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Im Januar 2004 meldete die Handicare Holding BV beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein aus dem Wort „BEATLE“ bestehendes Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke für Apparate zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit (elektrische Rollstühle) an.
Apple Corps Ltd erhebt Widerspruch gegen Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke
Die von
HABM bestätigt Gefahr der Beeinträchtigungen älterer Marken von Apple Corps
Am 31. Mai 2010 wies das HABM die Anmeldung von Handicare mit
Handicare beantragt Aufhebung der Entscheidung
Handicare, die nach Klageerhebung in You-Q BV umbenannt wurde, hat beim Gericht beantragt, diese Entscheidung aufzuheben.
Der Gerichtshof
Einander gegenüberstehenden Zeichen ähneln sich stark in visueller, klanglicher und begrifflicher Hinsicht
Zunächst weist das Gericht darauf hin, dass das HABM anhand
Trotz Unterschiedlichkeit fraglicher Waren ergibt sich Verbindung zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen
Darüber hinaus haben diese Marken Unterscheidungskraft, so dass die breite Öffentlichkeit, insbesondere in den nicht englischsprachigen Staaten
You-Q könnte zu Unrecht Vorteile durch Übertragung des Ansehens von Apple Corps auf ihre eigene Marke nutzen
Aufgrund dieser Verbindung neigen die relevanten Verkehrskreise, auch ohne dass eine Verwechslungsgefahr besteht, dazu, die mit den älteren Marken verbundene Wertschätzung auf die mit
Marken von Apple Corps würden durch Benutzung der angemeldeten Marke durch You-Q beeinträchtigt
Das Gericht kommt somit zu dem Ergebnis, dass das HABM frei von Rechtsfehlern festgestellt hat, dass You-Q wahrscheinlich die Wertschätzung und die nachhaltige Attraktivität
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- EuGH: Verwechslung ausgeschlossen – Eintragung einer Gemeinschaftsmarke mit Wortbestandteilen „F1 Live“ zulässig
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.02.2011
[Aktenzeichen: T-10/09]) - EuGH: Eintragung der Gemeinschaftsbildmarke "Last Minute Tour" nicht zulässig
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.06.2009
[Aktenzeichen: T-114/07 und T-115/07])
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Dokument-Nr. 13277
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