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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2015
- 1 K 3408/13 -
Aufwendungen für Pferde sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar
Der sportlichen Unterhaltung dienende Kosten nicht abzugsfähig
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für Pferde nicht den Gewinn mindern dürfen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzielt Einnahmen aus Leistungen in Zusammenhang mit Pferden. Er besitzt mehrere Pferde. Familienangehörige des Klägers nehmen an Reitturnieren teil. Der Kläger machte in den Streitjahren 2004 bis 2006 Aufwendungen für das Halten von zwei Pferden (ohne Aufwendungen für Turnierbesuche) als
Pferde sind nicht Gegenstand der mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Betätigung des Klägers
Nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sind Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, nicht
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2015
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 21534
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