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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2018
- 11 K 1344/17 -
Hobbybrauer muss gewerblich hergestelltes Bier nach Regelsteuersatz versteuern
FG Baden-Württemberg zur Höhe der Biersteuer eines Hobbybrauers
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Besteuerung für ein von einem Hobbybrauer gewerblich hergestelltes Bier nach dem Regelsteuersatz zur Folge hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens braut Bier. Zunächst zeigte er an, innerhalb der nächsten 12 Monate in unregelmäßigen Abständen als Hobbybrauer Bier für den Eigengebrauch bis zu einer Menge von zwei Hektoliter zu brauen. Sodann teilte er dem Hauptzollamt mit, ein Nebengewerbe angemeldet zu haben, um seine Überschüsse verkaufen zu können.
Kläger legt Berechnung der Steuer ermäßigten Steuersatz zugrunde
Das Hauptzollamt wies ihn darauf hin, dass dies eine Besteuerung für gewerblich hergestelltes Bier nach dem
FG: Bei Versteuerung des angemeldeten Biers ist Regelsteuersatz anzuwenden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies mit die Klage als unbegründet zurück. Die Biersteuer entstehe für das vom Kläger als Hobbybrauer hergestellte Bier durch
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2018
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
- Unterschiedliche Besteuerung von Bier und Wein in Schweden verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.04.2008
[Aktenzeichen: C-167/05]) - BFH ruft BVerfG an: Erhöhung der Biersteuersätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.02.2011
[Aktenzeichen: VII R 44/09])
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Dokument-Nr. 26139
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