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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2013
- 11 K 2960/12 -
Einfuhr eines Gebrauchtwagens ist nicht von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll befreit
Pkw ist kein persönliches Reisegepäck
Die Einfuhr eines Gebrauchtwagens ist nicht als persönliches Gepäck im Rahmen der so genannten Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) befreit.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger in der
Pkw allein aufgrund der Größe nicht als Gepäckstück im Sinne des Befreiungstatbestands anzusehen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Zollamt Recht und wies die Klage ab. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 16009
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