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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2019
- 8 K 751/17 -
Tagesmutter kann Aufwendungen für Eigenheim nicht als anteilige Betriebsausgaben geltend machen
Betrieblich und privat veranlasste Aufwendungen für privaten Haushalt nicht anteilig als Betriebsausgaben abzugsfähig
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, nicht anteilig als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreut und verpflegt zu Hause als selbständig tätige
Finanzamt berücksichtigt keine über die Pauschalen hinausgehenden Aufwendungen
Das beklagte Finanzamt berücksichtigte nach einer Außenprüfung neben den Pauschalen keine
FG verneint Geltendmachung von tatsächlichen Gebäudeaufwendungen neben den Pauschbeträgen
Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied, dass die Klägerin neben den Pauschbeträgen nach dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Dezember 2007 keine tatsächlichen Gebäudeaufwendungen geltend machen könne. Diese seien betrieblich und privat veranlasst und als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2019
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27756
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