wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.11.2007
14 K 10476/02 B -

Studenten müssen Zweitwohnungssteuer zahlen

Auch in sogenannten "Kinderzimmerfällen" Pflicht zur Zahlung

Studenten, die in Berlin eine Wohnung unterhalten und gleichzeitig an einem anderen Ort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, müssen nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg Zweitwohnungssteuer nach dem Berliner Zweitwohnungssteuergesetz zahlen, und zwar auch dann, wenn der Hauptwohnsitz das Kinderzimmer im elterlichen Haus oder der elterlichen Wohnung ist. Zweitwohnungssteuer wird fällig, wenn jemand eine Wohnung als Nebenwohnung unterhält.

Es handelt sich um eine sog. Aufwandsteuer, die daran anknüpft, das der Bürger Geld für den Konsum bestimmter Güter (in diesem Fall einer zweiten Wohnung) zu Verfügung hat. Damit wird seine Leistungsfähigkeit auch zur Zahlung einer besonderen Steuer unterstellt.

Mit ihrem Urteil widersprachen die Richter des Finanzgerichts der Ansicht anderer Verwaltungs- und Finanzgerichte, die in den sog. "Kinderzimmerfällen" das Zweitwohnungssteuergesetz für nicht anwendbar halten, weil einem Studenten durch das Zimmer bei den Eltern - für das er in der Regel nichts zu bezahlen braucht - kein besonderer Aufwand entstünde. Maßgebend ist nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg allein die Tatsache des Konsums, in diesem Fall von zwei Wohnungen. Dass der Aufwand dafür teilweise nicht von dem Nutznießer, dem Studenten, sondern von seinen Eltern getragen wird, hindere deshalb nicht die Erhebung von Zweitwohnungssteuer.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 04.02.2008

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5545 Dokument-Nr. 5545

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5545

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?