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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.06.2010
- 4 K 4132/06 B -
Kindergeldberechtigter kann rückwirkend geändert werden
Sichtweise der Familienkasse vom Finanzgericht für zu eng beurteilt
Das Wahlrecht der Eltern zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ausgeübt werden. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im Streitfall hatten die Eltern zweier 1984 und 1988 geborener Kinder der zuständigen
Familienkasse: Berechtigtenwechsel rückwirkend nicht möglich
Die
Kindergeld kann rückwirkend festgesetzt werden
Diese Sichtweise, die eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2010
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 10453
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