Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2022
- 1 K 472/22 U -
Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen
FG Düsseldorf hat Klage als unbegründet abgewiesen
Das Anfordern von Unterlagen kann eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden,
Die Klägerin reichte ihre Umsatzsteuererklärung 2015 im Jahr 2016 beim beklagten Finanzamt ein. Nachdem im Dezember 2020 bereits mit einer
Streit um die Festsetzungsfrist
Nach Abschluss der Betriebsprüfung im Jahr 2021 erließ der Beklagte einen geänderten
FG bejaht Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist - Prüfung mit der Anforderung der Unterlagen
Das FG bejahte eine Ablaufhemmung der
Tatsächliche Bekanntgabe der ergänzenden Prüfungsanordnung unschädlich
Unschädlich sei ferner, dass die tatsächliche Bekanntgabe der ergänzenden Prüfungsanordnung der Prüfungshandlung nachfolgte, denn für die Klägerin sei zu diesem Zeitpunkt erkennbar gewesen, dass die Prüfung mit der Anforderung der Unterlagen am 18.12.2020 bereits begonnen habe. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die unter dem Az. V B 75/22 beim Bundesfinanzhof anhängig ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32190
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32190
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.