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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013
- 10 K 2392/12 E -
Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
Ehepartner können sich den mit einer Scheidung zusammenhängenden Kosten nicht entziehen
Die mit einer Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten können in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der nunmehr geschiedene
Ehescheidung nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanwälten durchsetzbar
Das Finanzgericht Düsseldorf hat hingegen zugunsten des Steuerpflichtigen die gesamten Aufwendungen als
Finanzverwaltung lässt vollständigen Abzug der Zivilprozesskosten bei Ehescheidungen nicht zu
Mit der Entscheidung stellt sich das Finanzgericht zugleich gegen einen so genannten Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 20. Dezember 2011 (Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 20. Dezember 2011, Bundessteuerblatt I 2011, 1286). Danach lässt die Finanzverwaltung bei Ehescheidungen einen vollständigen Abzug der Zivilprozesskosten nicht zu.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15584
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