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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2015
- 15 K 1779/14 E -
Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt
Leistungen für Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt aufgenommenen Haustiers sind als "haushaltsnahe Dienstleistung" anzusehen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat Tierbetreuungskosten als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und damit der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der
Versorgung von Haustieren hat engen Bezug zur Hauswirtschaft und ist daher als haushaltsnahe Dienstleistung anzuerkennen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung habe die Versorgung von Haustieren einen engen Bezug zur Hauswirtschaft des Halters und werde deshalb von der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2015
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 20614
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