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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2018
- 15 K 2439/18 E -
Sterbegeldauszahlung an einen nicht als "Hinterbliebenen" anzusehenden Erben unterliegt der Einkommensteuer
Auszahlung ist als Leistung aus einem Altersvorsorgevertrag zu besteuern
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Sterbegeld, welches eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich "Hinterbliebene" sind, der Einkommensteuer unterliegt.
Im zugrunde liegenden Streitfall war den klagenden Eheleuten nach dem Tod ihres Sohnes von einer
Finanzamt bewertet Auszahlung als einkommensteuerpflichtige sonstige Einkünfte
Im Jahr 2012 verstarb der Sohn. Er hinterließ keine "Hinterbliebenen" und wurde von seinen Eltern, den Klägern, beerbt. Die
FG bejaht Steuerpflicht für Auszahlung
Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das Finanzgericht Düsseldorf bestätigte die Auffassung des Finanzamts, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2019
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27412
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