Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2010
- 15 K 2978/08 E -
Pflichtveranlagung bei der Steuerklassenkombination III/V aufgrund etwaigen Vollzugsdefizits nicht verfassungswidrig
Finanzgericht sieht keinen Grund für Aufhebung von Steuerbescheiden
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass gegen die Pflichtveranlagung bei der Steuerklassenkombination III/V keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
In dem zugrunde liegenden Streitfall erzielten die verheirateten Kläger im Streitjahr beide Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkünfte des Klägers unterlagen während des Veranlagungszeitraums dem Lohnsteuerabzug nach der
Maß der Nichterklärungen führt nicht zur Verfassungswidrigkeit
Nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf war die Steuerfestsetzung nicht aufgrund eines etwaigen Vollzugsdefizits und einer daraus abzuleitenden Verfassungswidrigkeit der Steuerfestsetzung aufzuheben. Ob - wie die Kläger behaupten - eine große Anzahl Steuerpflichtiger von der Möglichkeit der Nichtabgabe der Steuererklärung Gebrauch macht, oder ob die Besteuerung durch das ihr zur Verfügung stehende Kontrollmaterial in ausreichendem Maße sichergestellt werde, könne für die Entscheidung dahinstehen. Abgesehen davon, dass das Gericht keinen Anlass habe, anzunehmen, dass dieses Maß der Nichterklärung bereits „wesentliche“ Erhebungsdefizite bzw. „gravierende“ Erhebungsmängel im Sinne der Rechtsprechung. des BVerfG zur Folge hat, führe dies allein nicht zur Verfassungswidrigkeit, denn die darüber hinaus gehenden Erfordernisse, etwa dass die Finanzverwaltung einen solchermaßen gravierenden Erhebungsmangel aus politischen Gründen in Kauf nehme, er scheine dem Senat fernliegend. Eine vollständige Auswertung des Kontrollmaterials – wie sie offenbar den Klägern vorschwebe – sei den Finanzämtern weder möglich, noch sei sie aus Rechtsgründen geboten.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2010
Quelle: ra-online, FG Düsseldorf
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9558
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9558
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.