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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013
- 4 K 4372/08 VE -
Firmenjet ist von Energiesteuer befreit
Unternehmen mit eigener "Fluggesellschaft" erfüllt Voraussetzungen für Befreiung von der Energiesteuer
Firmenjets von Konzernen sind dann von der Energiesteuer befreit, wenn das Unternehmen eine gesonderte "Fluggesellschaft" unterhält. Dies entschied der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Tochtergesellschaft eines international tätigen Konzerns die alleinige Aufgabe, ein Firmenflugzeug zu betreiben und das dafür erforderliche Personal anzustellen. Neben Trainings- und Werkstattflügen führte die Gesellschaft fast ausschließlich Flüge für das Management des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften durch. Die Gesellschaft beantragte beim Hauptzollamt die Vergütung der für den Treibstoff bezahlten
Flugzeuge dienen gewerblichen Zwecken
Der Zollsenat des Finanzgerichts Düsseldorf sprach der Gesellschaft die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15286
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