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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013
- 4 K 689/12 Erb -
Schweizer Erbe hat Anspruch auf denselben Freibetrag wie ein in Deutschland lebender Erbe
Ungleichbehandlung eines beschränkt Steuerpflichtigen im Vergleich zu unbeschränkt Steuerpflichtigen ist nicht mit Kapitalverkehrsfreiheit zu vereinbaren
Ein in der Schweiz lebender Erbe, der nur hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf denselben Freibetrag, wie ein Erbe, der in Deutschland wohnt und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Schweizer Staatsangehöriger. Seine Ehefrau war ebenfalls Schweizer Staatsangehörige. Beide hatten ihren Wohnsitz in der
Finanzamt berücksichtig gemäß Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz einen Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
Das Finanzamt setzte gegen den Kläger Erbschaftsteuer nur für das in
Staatsangehöriger eines Drittstaates kann sich auf die durch das europäische Recht garantierte Kapitalverkehrsfreiheit berufen
Das Finanzgericht Düsseldorf legte dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Frage vor, ob die gesetzlich vorgesehene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
- BFH legt EuGH Frage zu den Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die Erbschaftsteuer beim Erwerb eines Anteils an einer kanadischen Kapitalgesellschaft vor
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15.12.2011
[Aktenzeichen: II R 63/09]) - Verstößt unterschiedliche Bewertung inländischen und ausländischen Betriebsvermögens bei der deutschen Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11.04.2006
[Aktenzeichen: II R 35/05])
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Dokument-Nr. 17369
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