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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2014
- 8 K 3677/13 E -
Verbraucherinsolvenzverfahren: Treuhänder muss Steuererklärung unterschreiben
Abgabe einer wirksamen Steuererklärung setzt Handlungsfähigkeit der Steuerpflichtigen voraus
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein gerichtlich bestellter Treuhänder dazu verpflichtet ist, die Steuererklärung der Steuerpflichtigen (mit) zu unterschreiben. Der Treuhänder ist dann zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn sich hieraus (voraussichtlich) ein Erstattungsanspruch ergibt, da der Treuhänder diesen zugunsten der Masse zu realisieren habe.
Im zugrunde liegenden Verfahren war am 28. Februar 2012 das (vereinfachte)
Treuhänder muss Steuererklärung (mit-)unterschreiben
Die dagegen gerichtete Klage des Treuhänders blieb ohne Erfolg. Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf liegt ein wirksamer Antrag auf Veranlagung angesichts der nur von der Steuerpflichtigen unterschriebenen
BGH bejaht Verpflichtung des Treuhänders zur Abgabe einer Unterschrift auf Steuererklärung
Auch der Bundesgerichtshof habe eine Verpflichtung des Treuhänders zur Abgabe einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2015
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 20423
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