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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.03.2013
- 5 K 9/11 -
Umsätze aus Kryokonservierung weiblicher Eizellen sind steuerfrei
Steuerfreiheit gilt auch bei Aufbewahrung von Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft zur Herbeiführung von weiteren Schwangerschaften
Die Kryokonservierung (kühle Lagerung) von Eizellen ist auch dann als umsatzsteuersteuerfreie Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG anzuerkennen, wenn die Eizellen nach erfolgreicher erster Schwangerschaft zur Herbeiführung von weiteren Schwangerschaften vorgehalten werden. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht auf Klage einer Arztpraxis für Reproduktionsmedizin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls - eine Arztpraxis (Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR -) für Reproduktionsmedizin - führt künstliche Befruchtungen durch. Dazu werden der Patientin
Finanzamt erkennt Steuerfreiheit nur für erstmalige Konservierung von Eizellen an
Demgegenüber unterschied das beklagte Finanzamt danach, ob die
Lagerung der Eizellen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft dient insgesamt therapeutischen Zwecken
Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Auffassung des beklagten Finanzamts nicht gefolgt. Als Begründung führte es an, dass die Lagerung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2013
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht/ra-online
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[Aktenzeichen: 7 U 67/09]) - Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig
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[Aktenzeichen: 9 K 231/07]) - Aufwendungen eines Ehepaars für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig
(Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 05.05.2010
[Aktenzeichen: 9 K 231/07])
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Dokument-Nr. 15673
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